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Die Frau im Islam

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Halber Erbschaftsanteil für die Frau

Im Islam ist die Erbschaft so geregelt, dass Männer grundsätzlich immer doppelt soviel erben als Frauen. Zum Beispiel vererbt eine Großmutter ihren Besitz an ihre zwei Enkel, eine Mädchen und ein Junge. So bekommt der Junge 2/3 des Erbguts, das Mädchen jedoch nur 1/3 des Erbguts.

Suret Al Nissa’ (Sure 4 ; Vers 11)

[11] Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.

Männer sind vor Gott besser und höher gestellt als Frauen

Im Gegensatz zum Christentum wird die islamische Frau nicht als Helferin ihres Mannes gesehen, die ihm gleichgestellt und ebenbürtig ist. Im Islam ist der Mann besser vor Gott als die Frau. Die Frau ist auch nicht  vom Mann genommen worden,( 1 Mo. 2,21 - 2,23), sondern ausschließlich FÜR den Mann und dient ihm als Lustobjekt und Genussquelle für sein Leben!

Suret Al Nissa’ (Sure 4 ; Vers 34)

[34] Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.

Suret Al Bakkara (Sure 2 ; Vers 228)

[228] Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Allah in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versِhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise.