Verfolgung in Katar

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Der Islam in seiner streng wahhabitischen Ausrichtung ist in Katar Staatsreligion und das islamische Recht, die Scharia, die Quelle aller Gesetzgebung. Die Verfassung Katars erklärt: "Die Freiheit zum Praktizieren religiöser Riten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung und Moral soll allen Personen garantiert sein." Doch tatsächlich erfahren auch ausländische Christen bei der Ausübung ihres Glaubens Einschränkungen. Die Weitergabe des christlichen Glaubens an Muslime ist strikt verboten. Öffentliche Gottesdienste sind nur auf zugewiesenen Grundstücken erlaubt. Des Evangelisierens bezichtigte Ausländer werden häufig abgeschoben. Einigen wurde später die Erneuerung ihres Visums verweigert.

Fast alle Bürger und Staatsangehörigen Katars sind der Definition nach entweder sunnitische oder schiitische Muslime. Die Mehrheit der schätzungsweise über 1,8 Millionen Einwohner Katars sind ausländische Gastarbeiter, die teilweise unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen. Es gibt rund 90 000 Christen im Land, die meisten von ihnen sind Ausländer. Katholische, anglikanische, orthodoxe, koptische und asiatisch-christliche Kirchen besitzen einen Rechtsstatus. Doch die Treffen dürfen nur von Ausländern besucht werden. Die Anerkennung als Kirche ist schwer zu erlangen: Mindestens 1.500 eingetragene Mitglieder sind erforderlich.

Ehemalige Muslime verfolgt

Ein Muslim, der vom Islam zu einer anderen Religion übertritt, gilt als Abgefallener (Apostat) und kann mit der Todesstrafe belegt werden. Seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1971 ist noch keine Hinrichtung wegen Apostasie vollstreckt worden. Dennoch sehen sich Christen muslimischer Herkunft schwerer Verfolgung seitens ihrer Familien und Kollegen oder auch durch die Regierung ausgesetzt, die ihren Glaubenswechsel nicht anerkennt und sie weiterhin als Muslime betrachtet.